Gemäß Sozialgesetzbuch haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel im Wert von bis zu 60,00€ pro Monat. Die folgenden zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der gesetzliche Anspruch bei der Pflegekasse geltend gemacht werden kann:
Der Versicherte …
- Hat einen Pflegegrad.
- Lebt in einem häuslichen Umfeld
Kostenfreie Pflegehilfsmittel
Sie sind pflegebedürftig oder pflegen eine Person mit Pflegegrad? Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Hierzu beraten wir Sie gerne telefonisch oder online. Darüber hinaus kümmern wir uns um die gesamte Dienstleistung. Sie bekommen monatlich Ihre Pflegehilfsmittel kostenfrei per DHL zu Ihrem Wunschort geliefert.